Sie haben ein Tier gefunden?

Abgabe und Herausgabe von Fundtieren

Fundtiere können zu folgenden Zeiten zu uns ins Tierheim gebracht werden:

Mo. bis Sa.:  7:30-12:00 Uhr
Mo.|Di.|Do.|Fr.:  14:00-17:30 Uhr
(außer an Feiertagen)

In dringenden Notfällen wenden Sie sich außerhalb dieser Zeiten an Ihr zuständiges Polizeirevier oder direkt an das Polizeirevier Nord (Tel. 07231 - 1863211). Hier wird Ihnen weitergeholfen. Sollten Sie ein verletztes Tier finden, wenden Sie sich am besten direkt an den zentralen Tierärztlichen Notdienst: Tel. 07231 1332966.

Eichhörnchen Hilfe / Auffangstation für verwaiste Hörnchenkinder

Kirsten Hildebrand
Pforzheim/Enzkreis
0157 52491834 (am besten per WhatsApp)

Wie sieht es rechtlich mit der „Verwahrung von Fundtieren“ aus?

Gefundene Tiere, deren Besitzer oder dessen Aufenthalt nicht bekannt sind, müssen bei der jeweiligen Gemeinde (Fundbüro) oder dem Veterinärdienst u. Lebensmittelüberwachung der Stadt Pforzheim (Stadtgebiet Pforzheim) bzw. den Gemeinden des Enzkreises angemeldet werden. Bei einer Abgabe der Tiere im Tierheim, kann diese Meldung entfallen, das Tierheim setzt sich in diesem Fall selbst mit der entsprechenden Behörde in Verbindung.

Grundsätzlich kann das Fundtier auch vom Finder verwahrt werden, der Fund muss jedoch trotzdem umgehend entsprechend gemeldet werden. Eine artgemäße Unterbringung, Pflege und Ernährung muss sichergestellt sein. Auf Anordnung der Behörde ist der Finder jedoch verpflichtet, das Tier der zuständigen Behörde zu übergeben.

Wir sind froh über die sehr gute Zusammenarbeit mit dem Veterinärdienst der Stadt Pforzheim sowie dem Veterinäramt und den Gemeinden des Enzkreises – die Abgabe eines Fundtieres an uns, wird durch die Stadt und den Enzkreis immer empfohlen. Hierfür besteht ein Kostenerstattungsvertrag – die „Verwahrung“ eines Fundtieres wird somit von beiden Seiten sichergestellt und die Tiere können artgerecht untergebracht, gepflegt und versorgt werden – die Aufgabe der Unterbringung wird somit an uns vergeben. Rechtlich geregelt ist der Fund in den §§ 965 ff. BGB.

Bei Fragen können Sie sich gerne jederzeit bei uns oder der zuständigen Behörde melden:

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