Selbstauskunft Hunde

Bitte lesen Sie vor dem Ausfüllen unser „Merkblatt für Tierinteressenten“ durch und beachten Sie die Info zu unseren Schutzgebühren!

Merkblatt für Tierinteressenten

Merkblatt für Tierinteressenten

Der „Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V.“ freut sich, dass Sie sein Tierheim besuchen und Interesse für die dort betreuten Tiere zeigen. Viele von ihnen hatten es nicht immer leicht, und es befinden sich, im wahrsten Sinne des Wortes, echt „arme Hunde“ darunter. Der Tierschutzverein sorgt nach besten Kräften für diese Tiere, wie z.B. Unterbringung, Pflege und ärztliche Betreuung, kann jedoch dem einzelnen Tier das Wichtigste nicht ersetzen, nämlich die Geborgenheit und Fürsorge beim Menschen. Erst wenn diese Voraussetzungen erfüllt sind, wird sich das Tier gegenüber seinen neuen Lebensgefährten, durch Liebe, Treue, Anhänglichkeit und Wachsamkeit erkenntlich zeigen.

Voraussetzungen für die Abgabe eines Tieres

Der Tierschutzverein hat es sich zur Aufgabe gemacht, für die in seinem Tierheim beherbergten Tiere gute Unterbringungsplätze zu finden, in denen die Betreuung des einzelnen Tieres und vor allen Dingen die nötige Tierliebe sowie der Kontakt zu Menschen vorhanden sind. Diese Aufgabe bringt für den Tierschutzverein auch die Verantwortung mit sich, eine gewisse Prüfung vorzunehmen und die Tiere nicht wahllos abzugeben.

In folgenden Situationen geben wir ggf. keine Tiere ab:

  • wenn Hunde in Zwingern oder an Ketten gehalten werden sollen,
  • wenn Kleintiere (Kaninchen, Meerschweinchen, Hamster, Vögel etc.) nur in Käfigen gehalten werden sollen,
  • wenn Katzen in verkehrsreichen Wohngegenden als sog. „Freigänger“ gehalten werden sollen,
  • wenn der potentielle Tierhalter in erheblichen finanziellen Schwierigkeiten steckt. Schließlich können die durch die Tierhaltung entstehenden Kosten (Hundesteuer, Haftpflichtversicherung, artgerechte Ernährung, ausreichende tierärztliche Versorgung etc.) für den Tierhalter zum Problem werden,
  • wenn der potentielle Tierhalter keinen festen Wohnsitz hat,
  • wenn der potentielle Tierhalter Drogenabhängiger oder Alkoholiker ist,
  • wenn der potentielle Tierhalter keine schriftliche Einverständniserklärung zur Tierhaltung beibringen kann (bei Mietwohnungen durch Vermieter bzw. bei Eigentumswohnungen durch Verwaltung),
  • wenn der potentielle Tierhalter eines sog. „Problemhundes“ nicht über erforderliche Sachkunde verfügt oder sonstige ordnungsrechtliche Auflagen gegen eine Abgabe sprechen.

Aus diesem Grund ist dem Tierschutzverein daran gelegen, Näheres über den künftigen Tierhalter und die zu erwartenden Lebensumstände für das Tier zu erfahren.

Wenn Sie ernstlich an der Überlassung eines Tieres interessiert sind, so werden Sie sicher Verständnis für die Bitte des Tierschutzvereins um Beantwortung der Fragen in der anhängenden SELBSTAUSKUNFT haben. Ihre in der Selbstauskunft gemachten Angaben sollen später Grundlage und Gegenstand eines evtl. abzuschließenden Abgabevertrages sein. Falsche Angaben können zur Auflösung des Abgabevertrages führen.

Eine weitere Bitte des Tierschutzvereins ist es, dafür Verständnis zu haben, dass einer seiner Tierschutzbeauftragten vor Vertragsabschluss einen Hausbesuch bei Ihnen abstattet, um mit Ihnen die Einzelheiten der Unterbringung des Tieres in Ihrem Haushalt zu besprechen.

Auswahl des Tieres

Wenn Sie sich für ein bestimmtes Tier interessieren, sollten Sie dies einem unserer Mitarbeiter mitteilen und (falls nicht schon online erfolgt) die ausgehändigte SELBSTAUSKUNFT ausfüllen. Im direkten Gespräch erfahren Sie neben verschiedenen Einzelheiten über das gewünschte Tier auch, ob ggf. noch andere Tierfreunde bereits Interesse an dem von Ihnen ausgewählten Tier gezeigt haben. Sollte dies der Fall sein, können wir zunächst keinem Interessenten ein Vorrecht einräumen, da wir stets darauf bedacht sein müssen, den geeignetsten Platz für das zu vermittelnde Tier zu finden. Dies gilt insbesondere dann, wenn ein Interessent noch keine Genehmigung seines Vermieters bzw. Verwalters hinsichtlich der Erlaubnis einer Tierhaltung vorweisen kann. Würden wir in solchen Fällen das ausgewählte Tier „reservieren“, und hinterher stellt sich heraus, dass keine Genehmigung zur Tierhaltung erteilt wird, würden wir uns zwischen zwei Stühle setzen, da der andere Interessent u.U. in der Zwischenzeit abgesprungen ist. Die Folge wäre, dass ein Tier weiterhin im Tierheim bleiben muss, bis sich ein neuer Interessent findet. Der Tierschutzverein bittet deshalb jeden Interessenten, in solchen Fällen Verständnis und Toleranz zu zeigen.

Vertragsabschluss

Wenn der Tierschutzverein schließlich ein Tier zu treuen Händen in die Verantwortung seiner „neuen Familie“ übergibt, ist dies kein Verkauf im Sinne eines Handelsgeschäftes. Mit dem Abgabebetrag sind zunächst einmal Futter- und Betreuungskosten pauschal abgegolten und gleichzeitig ist damit auch ein Solidarbeitrag für die Tiere geleistet, die aus verschiedenen Gründen längere Zeit als andere im Tierheim auf ihre Vermittlung warten. Dieser Pauschalbetrag schließt mit ein, dass z.B. ein Hund oder eine Katze das Tierheim entwurmt und schutzgeimpft, evtl. auch kastriert verlässt. Der Tierschutzverein macht auf evtl. bestehende Gefahren, die in dem von Ihnen übernommenen Tier begründet sein können, aufmerksam. Eine entsprechende Haftung wird generell nicht übernommen. Es kann nur auf die bei Einlieferung des Tieres in das Tierheim vom Vorbesitzer gemachten Angaben verwiesen werden. Über Fundtiere können in der Regel nur wenig Aussagen gemacht werden.

Mitgliedschaft im Tierschutzverein

Mit der Übernahme eines Tieres aus unserem Tierheim sollte die Verbindung zu unserem Verein nicht beendet sein. Es wäre schön, wenn der Kontakt und die Verbundenheit auch nach der Vermittlung bestehen bliebe. Werden Sie Mitglied im Tierschutzverein und stärken dabei die Gemeinschaft derjenigen, die nicht nur über Tierschutz reden, sondern ihn im täglichen Leben praktizieren. Gerne würden wir Sie in unseren Reihen begrüßen. Aufnahmeanträge erhalten Sie in unserem Tierheimbüro oder in der Geschäftsstelle des Tierschutzvereins.

Ihr Team vom
Tierschutzverein Pforzheim und Umgebung e.V. und seinem Tierheim

Schutzgebühren

Schutzgebühr Hunde

Welpe/Junghund: 310,- Euro
Hund, unkastriert: 250,- Euro
Kastrationspfand: 125,- / 185,- Euro
Rüde, kastriert: 375,- Euro
Hündin, kastriert: 435,- Euro

Selbstauskunft ausfüllen:

In unserem Download-Bereich finden Sie unsere Selbstauskunft inkl. Merkblatt als pdf-Datei, die Sie uns gerne per E-Mail, Post oder Fax zusenden können.

© Tierheim Pforzheim 2006-2024